Aktuell
Im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten wir Sie ganzjährig
In Lohnsteuersachen
Beim Kindergeld A. 10 EStG
Bei Einkünften aus Unterhaltsleistungen
Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften
Bei Einkünften aus Kapitalvermögen
Bei Altersvorsorgezulage "Riester"
Wenn Ihre Einkünfte (Höhe unbegrenzt) nur aus Lohn, Gehalt, Rente, Pension und Unterhalt bestehen und zusätzliche Miet-/ Zinseinnahmen 13.000 € bei Ehegatten 26.000 € nicht übersteigen.
Beratung gemäß §4 Nr. 11 StBerG nur für Mitglieder mit ausschließlich Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit.
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